Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Firma B.I.T. Soft GmbH & Co. KG
(Geschäftsverkehr mit Unternehmen)


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der BIT Soft GmbH & Co. KG mit Unternehmen (Besteller).

(2) Unternehmen (Besteller) i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der BIT Soft GmbH & Co. KG in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen der BIT Soft GmbH & Co. KG und dem Besteller im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nur in dem Umfang Vertragsbestandteil, soweit die BIT Soft GmbH & Co. KG dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Bestellung, Vertragsschluss

(1) Die Angebote der BIT Soft GmbH & Co. KG sind freibleibend. Technische Änderungen sowie zumutbare Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben vorbehalten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich den Willen zum Erwerb der bestellten Ware.

(3) Die Firma ist berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der BIT Soft GmbH & Co. KG anzunehmen. Die Annahme kann Entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden. Wird eine Lizenznutzung geregelt, gelten die gesonderten Bedingungen des dortigen Vertragswerkes.

(4) Wird die Ware auf elektronischen Wege bestellt, so wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

(5) Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die BIT Soft GmbH & Co. KG die bestellte Ware entsprechend der Bestellung vom jeweiligen Zulieferer erhalten hat. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware/ Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird in dem Falle unverzüglich zurückerstattet. Wird die Lizenznutzung bestellt, ist vorab die Prüfung und Genehmigung durch die B.I.T. Soft GmbH & Co. KG entscheidend, die Nutzungsberechtigung auszusprechen und die vertragliche Vereinbarung zu bestätigen.

(6) Sofern der Besteller die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird Vertragstext von der BIT Soft GmbH & Co. KG gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per ePost (=E-Mail) zugesandt.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält sich die BIT Soft GmbH & Co. KG ihre Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen darf der Besteller Dritten nicht zugänglich machen, es sei denn, die BIT Soft GmbH & Co. KG erteilt dazu dem Besteller ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend, es sei denn die BIT Soft GmbH & Co. KG hat im Rahmen eines konkreten Angebotes eine Frist zur Annahme des Angebotes benannt. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer grundsätzlich enthalten.

(2) Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten ab Lager Bückeburg und ab 500 EURO zuzüglich einer Transportversicherung in Höhe von 0,5% des Nettowarenwertes. Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Besteller kann den Kaufpreis per Verrechnungsscheck, per Nachnahme, Rechnung, bar oder Kreditkarte leisten.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Der Besteller hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die BIT Soft GmbH & Co. KG behält es sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(4) Die Preise für eine Lizenznutzung wird in einem gesonderten Vertrag geregelt und tritt mit der Bestätigung des Vertragswerkes und Freischaltung bzw. Erteilung der Nutzungsberechtigung in Kraft.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die BIT Soft GmbH & Co. KG anerkannt wurden. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferzeit


(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

(2) Für den Fall, daß der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist die BIT Soft GmbH & Co. KG berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 7 Gefahrübergang

(1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst eine zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Besteller über.

(2) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die BIT Soft GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Gleiches gilt bei der Berreitstellung und Genehmigung von Nutzungsrechten aus der Bereitstellung von Lizenzen bzw. Lizenznutzungsrechten.

(2) Verhält sich der Besteller vertragswidrig, und d. h. kommt es insbesondere zum Zahlungsverzug oder zu einer Verletzung der in den nachstehenden Abs. 3 und 4 vereinbarten Verpflichtungen, so ist die BIT Soft GmbH & Co. KG berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasser- und Elektronikschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig auszuführen.

(4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller die BIT Soft GmbH & Co. KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Besteller der BIT Soft GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen.

(5) Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Besteller tritt in dem Falle der BIT Soft GmbH & Co. KG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Rechnungsendbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die BIT Soft GmbH & Co. KG nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die BIT Soft GmbH behält es sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Lizensierungsverfahren, bzw. die Weitergabe der Nutzung von Lizenzrechten ist hiervon ausgenommen – diese dürfen nicht vom Besteller weiterveräußert werden!

(6) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für die BIT Soft GmbH & Co. KG. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der BIT Soft GmbH & Co. KG stehen, so erwirbt die BIT Soft GmbH & Co. KG an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von der BIT Soft GmbH & Co. KG gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der BIT Soft GmbH & Co. KG nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 9 Mängelgewährleistung

(1) Soweit ein von der BIT Soft GmbH & Co. KG zu vertretender Mangel der Kaufsache/ Ware vorliegt, ist die BIT Soft GmbH & Co. KG berechtigt, nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

(2) Besteller müssen der B.I.T. Soft GmbH & Co. KG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(3) Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des vom Besteller gerügten Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die BIT Soft GmbH & Co. KG die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

(4) Für Besteller (§ 1 Abs. 2) beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Besteller der BIT Soft GmbH & Co. KG den Mangel nicht rechtzeitig gemäß Abs. 2 angezeigt hat.

(5) Als Beschaffenheit der Ware gilt gegenüber dem Besteller die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die BIT Soft GmbH & Co. KG nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Haftungsbeschränkungen

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der BIT Soft GmbH & Co. KG auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der BIT Soft GmbH & Co. KG. Gegenüber Bestellern haftet die BIT Soft GmbH jedoch nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Des weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Körper- und Gesundheitsschäden die der BIT Soft GmbH & Co. KG zuzurechnen und in gleicher nicht bei Verlust des Lebens des Bestellers.

(3) Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der BIT Soft GmbH & Co. KG Arglist vorwerfbar ist.

(4) B.I.T. Soft GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Elementarschäden oder die im Falle der Lizenznutzung bei Ausfällen von Servern, Leitungen und Gatewayverbindungen, die evtl. zur Nichtnutzung von Lizenzen führen.

§ 11 Privatkunden mit Lizenznutzungsberechtigung

Grundsätzlich ist jeder Privatkunde in der Lage sich auf dem Portal www.persopay.de anzumelden und die Dienste zu nutzen. Es steht Kunden jedoch frei, sich dort anzumelden, dennoch aber die Services zu nutzen. In diesem Fall gelten die Nutzungsbedingungen von PersoPay über den jeweiligen Anbieter.

(1) Kunden stellt PersoPay einen sog. Account durch LOGIN zur Verfügung, der eine Legitimierungsprüfung erfordert.

(2) Kosten der Accountbereitstellung sind für den Privatkunden kostenfrei, sofern eine preisliche Vereinbarung bei Accountnutzung nichts anderes regelt.

(3) Der Privatkunde kann seine Accountnutzung kündigen. Die Kündigungszeit beträg 1 Monat und muss spätestens 30 Tage vor Kündigungsende schriftlich eingehen, oder über den Account beantragt sein. Am ersten Tag nach Kündigungsende löschen wir den Account. B.I.T. Soft GmbH & Co. KG ist nicht zur Fortführung der Datenhaltung des Accounts verpflichtet.


§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Besteller (§ 1 Abs. 2) und BIT Soft GmbH & Co. KG ist der Geschäftssitz der BIT Soft GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Der Geschäftssitz der BIT Soft GmbH & Co. KG ist regelmäßig der Erfüllungsort. Abweichungen davon müssen schriftlich vereinbart werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages des Bestellers mit der BIT Soft GmbH & Co. KG und einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Bückeburg, 01. November 2010